AKTUELLE MELDUNGEN

Der alte Grüngutplatz in Pessenbach war zum Jahresende geschlossen worden. Die Johann Schwaiger Entsorgungs-GmbH hat als neuer Vertragspartner der WGV Quarzbichl mit Hochdruck an der Einrichtung des neuen Platzes gearbeitet. Die notwendige Genehmigung liegt jetzt vor.

Die neue Grüngutannahme befindet sich im Gewerbegebiet Pessenbach auf dem Betriebsgelände der Fa. Schwaiger, Am Weidach 3, unmittelbar angrenzend an den früheren Grüngutplatz.

Öffnungszeiten:

  • 15.03.-15.12.: donnerstags 15 – 18 Uhr und samstags 9 – 12 Uhr
  • April/Mai/September/Oktober: zusätzlich mittwochs 15 – 18 Uhr 
  • Im Winter ist keine Anlieferung möglich.

Wie bisher gilt: Keine Annahme von Wurzelstöcken und Ästen über 15 cm Durchmesser.

Zu diesen Zeiten werden auch die in Quarzbichl aus Gartenabfällen hergestellten Loisachtaler Erden verkauft: Gartenhumus, BUGA Pflanzerde, Qualitätskompost und Standardmulch sind bereits erhältlich, mit Saisonbeginn wird auch Geranien-/Balkonblumenerde dort verfügbar sein. Damit schließt sich wieder der Kreislauf vom Grünabfall zum anwendungsfertigen Endprodukt – auf regionaler Ebene.

Informationen zur Grüngutabgabe sind auf www.wgv-quarzbichl.de, zu den Erden auf www.loisachtaler-erden.dezu finden.

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

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